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   LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 3980/17   

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https://dejure.org/2018,89421
LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 3980/17 (https://dejure.org/2018,89421)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.01.2018 - L 6 U 3980/17 (https://dejure.org/2018,89421)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - L 6 U 3980/17 (https://dejure.org/2018,89421)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - L 8 U 633/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltung der Berufungsbeschränkung gem § 144 Abs 1

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 3980/17
    Insoweit habe der Kläger nicht im Ansatz dargelegt, dass sich die Beklagte als Teil der vollziehenden Gewalt nicht an die Unterlassungsanordnung des Gerichts halten werde (L 8 U 633/15).

    Am gleichen Tag hat der Kläger Klage beim Sozialgericht F. (SG) erhoben, mit der er die Verhängung von Zwangs- und Ordnungsmitteln gegen die Beklagte aufgrund eines Verstoßes gegen das Urteil des LSG B. vom 24. Juli 2015 (Az. L 8 U 633/15) sowie die Gewährung einer Verletztenrente begehrt hat.

    den Rechtsstreit an das Sozialgericht F. zurückzuverweisen, gegen die Beklagte Zwangs- und Ordnungsmittel zu verhängen, der Beklagten für weitere Verstöße gegen das Urteil des LSG B. vom 24. Juli 2015 (L 8 U 633/15) Zwangs- und Ordnungsmittel anzudrohen, insoweit wegen der Ordnungsmittel den Rechtsstreit an das Sozialgericht U. zurückzuverweisen, den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts F. vom 2. Oktober 2017 aufzuheben und den Bescheid vom 17. März 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Juli 2017 teilweise aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, ihm aufgrund des Unfalls vom 6. November 2013 Verletztenrente zu gewähren, Dr. F., Prof. Dr. G./PD Dr. G., Dr. H., Dr. K., Dr. P., Dr. T., Dr. L. und Dr. L. zur mündlichen Erörterung der widersprüchlichen Berichte in der Krankenakte der Justizvollzugsanstalt vorzuladen und zu hören, ihn von Amts wegen begutachten zu lassen.

    Das SG hat zutreffend entschieden, dass, soweit der Kläger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus dem Urteil des LSG B. vom 24 Juli 2015 (Az. L 8 U 633/15) begehrt, die Klage unzulässig ist, da es hierfür nach § 890 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO), der nach § 198 SGG auch im Vollstreckungsverfahren nach dem SGG gegen Behörden Anwendung findet, nicht zuständig ist.

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 3980/17
    Die Feststellung der Höhe der MdE erfordert schließlich als tatsächliche Feststellung stets eine Würdigung der hierfür notwendigen Beweismittel (vgl. BSG, Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R -, SozR 3-2200 § 581 Nr. 8, S. 33 (36 f.)).
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 25/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4111 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 3980/17
    Demgegenüber genügt für den der Theorie der wesentlichen Bedingung zugrunde liegenden naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachenzusammenhang indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 15. September 2011 - B 2 U 25/10 R -, SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 4111 Nr. 3, Rz. 14 m. w. N.).
  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 3980/17
    Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens ist der angefochtene Gerichtsbescheid des SG vom 2. Oktober 2017, mit dem die als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG; vgl. zur Klageart BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R -, BSGE 108, 274, 276) sowie Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGG) erhobene Klage, mit welcher der Kläger einerseits die Verhängung von Zwangs- und Ordnungsmitteln gegen die Beklagte, andererseits deren Verurteilung zur Gewährung einer Verletztenrente begehrt hat, abgewiesen wurde.
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 3980/17
    Sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche und gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen ständigem Wandel (BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R -, BSGE 93, 63 (65)).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 3980/17
    Die Bemessung des Grades der MdE erfolgt als Tatsachenfeststellung des Gerichts, die dieses gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - B 2 U 5/10 R -, juris, Rz. 16 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2015 - L 6 U 3485/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensgegenstand gem §§ 96, 153 SGG:

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.01.2018 - L 6 U 3980/17
    Diese Voraussetzungen liegen nur bei Versicherten vor, die einen sehr spezifischen Beruf mit einem relativ engen Tätigkeitsbereich ausüben (Urteil des Senats vom 26. März 2015 - L 6 U 3485/13 -, juris, Rz. 38), was hinsichtlich der vom Kläger vor der Haft ausgeübten Tätigkeiten als Energie-Elektroniker nicht der Fall ist.
  • BSG, 25.04.2019 - B 2 U 15/18 BH
    Mit vorbezeichnetem Urteil vom 25.9.2018 hat das LSG Baden-Württemberg die Berufung des Klägers gegen den erstinstanzlichen Gerichtsbescheid vom 30.7.2018 zurückgewiesen, mit dem das SG Freiburg die Klage auf Gewährung von Verletztenrente aufgrund des Arbeitsunfalls vom 6.11.2013 wegen entgegenstehender Rechtshängigkeit der Klage (SG Freiburg - S 13 U 1765/17 -, LSG Baden-Württemberg - L 6 U 3980/17 - und BSG - B 2 U 42/18 B) abgewiesen hatte.

    Gleichzeitig wurde aber der Verletztenrente ablehnende Verwaltungsakt in dem Bescheid vom 17.3.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.7.2017 bestandskräftig, sodass im Hinblick auf die Verletztenrentengewährung im Zeitraum vom 19.1.2018 (Tag nach Abschluss des Berufungsverfahrens L 6 U 3980/17) und dem 25.9.2018 (Tag der mündlichen Verhandlung im hiesigen Verfahren) keine gerichtlich überprüfbare Verwaltungsentscheidung mehr vorlag.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 - L 12 U 2072/19
    Die gegen den Bescheid vom 17.03.2015 erhobene Klage hat das Sozialgericht Freiburg (SG) mit Gerichtsbescheid vom 02.10.2017 (Az. 13 U 1765/17) abgewiesen; die hiergegen eingelegte Berufung des Klägers ist mit Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 18.01.2018 (Az. L 6 U 3980/17) zurückgewiesen worden.

    Der Senat nimmt bei der Beurteilung dieser Frage zunächst gemäß § 153 Abs. 2 SGG auf die Gründe der angegriffenen Entscheidung des SG Bezug und schließt sich darüber hinaus der Entscheidung des 6. Senats des LSG Baden-Württemberg im Verfahren L 6 U 3980/17 an.

  • BSG, 25.04.2019 - B 2 U 2/18 RH

    Voraussetzungen einer Vertreterbestellung

    Mit Blick auf den geltend gemachten Anspruch auf Verletztenrente hat das LSG, anstelle in der Sache zu entscheiden, verfahrensfehlerfrei das erstinstanzliche Prozessurteil bestätigt, und zwar für den Zeitraum vom 30.11.2013 (§ 72 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII ) bis zum 18.1.2018 (= Tag der letzten mündlichen Verhandlung vor dem LSG im Parallelverfahren L 6 U 3980/17) wegen entgegenstehender Rechtskraft (§ 141 Abs. 1 Nr. 1 SGG ) des Gerichtsbescheids vom 2.10.2017, der mit dem Senatsbeschluss vom 26.7.2018 in dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren B 2 U 42/18 B rechtskräftig und für die Beteiligten bindend geworden ist (§ 105 Abs. 1 S 3 iVm § 141 Abs. 1 Nr. 1 SGG ), und für den anschließenden Zeitraum vom 19.1.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 U 3570/18
    Der Rechtsstreit diesbezüglich blieb erfolglos (Urteil des LSG vom 18.01.2018, L 6 U 3980/17), weil - so die Ausführungen im Urteil - der Arbeitsunfall nur zu einer Schulterzerrung geführt habe, nicht aber zu strukturellen Verletzungen, wie sich aus dem von der Antragsgegnerin eingeholten Gutachten des Prof. Dr. G. und seiner Auswertung des MRT von April 2014 ergebe.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - L 10 U 3591/18
    Nachdem der Antragsteller zunächst beim Sozialgericht Freiburg im Rahmen eines Verfahrens auf Verurteilung der Antragsgegnerin zur Gewährung von Verletztenrente auch die Verhängung von Zwangs- und Ordnungsmitteln beantragt, das Sozialgericht Freiburg sich für unzuständig gehalten und mit Gerichtsbescheid vom 02.10.2017 die Anträge abgelehnt sowie einen Anspruch auf Verletztenrente verneint hatte, beantragte er im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg L 6 U 3980/17 "wegen der Ordnungsmittel" die Verweisung an das Sozialgericht Ulm (Protokoll des 6. Senats über die mündliche Verhandlung am 18.01.2018).
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